Bei den Leistungen von Krankenversicherungen kann man prinzipiell zwischen dem Kostenerstattungsprinzp und dem Sachleistungsprinzip unterscheiden. Das Sachleistungsprinzip ist in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich. Hier geht der Versicherte mit seiner Karte zum Arzt und die Leistungen werden direkt mit der Versicherung abgerechnet. Die Rechnung selbst bekommt der Versicherte nicht zu sehen. Das Kostenerstattungsprinzip ist normalerweise bei den privaten Krankenversicherungen üblich. Hier bekommt der Versicherte zunächst vom behandelnden Arzt eine Rechnung, die er selbst bezahlen muss. Die Rechnung wird dann an die Versicherung weitergeleitet und die Kosten werden erstattet. Seit dem 1.1.2004 haben nun auch die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen die Wahl zwischen dem Sachleistungsprinzip und dem Kostenerstattungsprinzip. Entscheiden sich die Versicherten für das Kostenerstattungsprinzip, bekommen sie von nun an die Rechnungen der Ärzte nach Hause geschickt und müssen diese zunächst selbst begleichen. Anschließend werden die Rechungen bei der Krankenkasse eingereicht und die Kosten werden nach den üblichen Sätzen für gesetzlich Versicherte erstattet.
Einzige Ausnahme bilden medizinisch dringend notwendige stationäre Aufenthalte. Da die Kosten hier sehr hoch sind, kann von den Versicherten nicht erwartet werden, die Rechnung selbst zu bezahlen. Hier wird wie beim sonst üblichen Sachleistungsprinzip verfahren und die Kosten für Krankenhausaufenthalt und die notwendigen Behandlungen werden direkt von der Krankenkasse beglichen. Der Vorteil vom Kostenerstattungsprinzip für gesetzlich Versicherte liegt in der gestiegenen Transparenz. Konnten die Versicherten vorher die Kosten, die für ihre Behandlungen abgerechnet werden nicht überblicken, ist dies nun durch die Rechnungen, welche direkt an die Patienten gehen möglich.
© Ernst Rose / pixelio.de
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