Als Privatdarlehen wird eine Form des Kredites bezeichnet, bei dem der Geber des Darlehens eine Privatperson ist, und so keine gewerbliche Institution wie beispielsweise ein Kreditinstitut. Diese Art von Kreditvergabe ist in der Regel vor allem unter Verwandten relativ häufig, weshalb sich auch das Synonym “Verwandtenkredit” eingebürgert hat, obwohl auch jede andere Privatperson einen Privatkredit vergeben kann. Ein großes Problem bei der Vergabe eines Privatdarlehens ist allerdings die Feststellung der Zahlungsfähigkeit eines Darlehensnehmers, da meist die Fachkenntnis zur Bewertung der finanziellen Situation fehlt.
Rechtlich gesehen gelten bei dieser Form von Krediten dieselben Gesetze wie auch bei der Kreditvergabe durch Banken, allerdings hat der Kreditnehmer weniger Schutzrechte, die z.B. den Kündigungsschutz eines Kreditvertrages betreffen. Da die Darlehen von Privat aber auch formlos geschlossen werden können, ist der Beweis einer Kreditvergabe bei Rückforderungsfällen besonders schwer, weshalb sämtliche Privatkredite schriftlich geschlossen und dokumentiert werden sollten. Dabei können, um ein Verlustrisiko zu vermeiden, auch Sicherheiten festgelegt werden, wie es auch bei der Darlehensvergabe durch Banken üblich ist, wobei auch eine schriftliche Dokumentierung notwendig ist.
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